definition

Der zertifizierte Sachverständige unterliegt bezüglich seiner persönlichen Eignung und seiner fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle. Für eine Zertifizierung muss ein Sachverständiger seine Erfahrung im Fachbereich bzw. Zertifizierungsbereich mittels einer kommissionellen Prüfung nachweisen. Um die hohe Qualität der Dienstleistung im Sachverständigenwesen dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum der Zertifizierung auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut nachweisen. Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Gerichtssachverständige leisten den Sachverständigeneid bei ihrer Aufnahme in die von den Gerichten geführte Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste.

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